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Brauche ich ein Gewerbe, um mit Maxmove zu fahren?

Als unabhängiger Fahrer brauchst du eine Gewerbeanmeldung, auch ein Kleingewerbe zählt. Ohne eigenes Gewerbe kannst du für eine Flotte fahren.

Verfasst vom Maxmove-Team

Kurz gesagt: Wenn du als unabhängiger Fahrer Aufträge fährst, brauchst du ein angemeldetes Gewerbe und lädst deine Gewerbeanmeldung in der Fahrer-App hoch. Ein Kleingewerbe ist ein ganz normales Gewerbe und zählt genauso. Ohne eigenes Gewerbe kannst du als Fahrer einer Flotte fahren.

Warum Maxmove eine Gewerbeanmeldung braucht

Maxmove vermittelt Aufträge zwischen Kunden und Fahrern. Als unabhängiger Fahrer bist du kein Angestellter von Maxmove, sondern fährst mit deinem eigenen Unternehmen. Für Marktplatzaufträge erstellt Maxmove die Kundenrechnung im Namen deines Unternehmens. Deshalb verlangen die Maxmove-AGB von unabhängigen Fahrern eine gültige Gewerbeanmeldung oder eine vergleichbare Registrierung.

Wo du ein Gewerbe anmeldest

Ein Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an, in vielen Kommunen auch online. Die Bestätigung, die du danach bekommst, lädst du bei Maxmove hoch.

So lädst du den Nachweis hoch

  1. Wähle unter Kontotyp die Option Unabhängiger Fahrer.
  2. Öffne unter Dokumente den Punkt Gewerbenachweis. Das ist dein Gewerbeschein oder, wenn du im Handelsregister eingetragen bist, ein Handelsregisterauszug.
  3. Lade Vorderseite und Rückseite hoch. Erst mit beiden Seiten ist der Punkt vollständig.

Im Web-Dashboard heißt derselbe Punkt Gewerbeanmeldung, ebenfalls mit Vorderseite und Rückseite.

Achte darauf, dass das ganze Dokument lesbar ist und die Angaben zu deinem Profil passen. Ohne Gewerbenachweis kannst du das Onboarding als unabhängiger Fahrer nicht abschließen. Alle weiteren Nachweise stehen in Onboarding und Dokumente abschließen.

Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung

Die beiden Begriffe werden oft verwechselt:

  • Kleingewerbe ist keine eigene Art von Gewerbe. Auch ein Kleingewerbe meldest du ganz normal beim Gewerbeamt an. Die Gewerbeanmeldung lädst du bei Maxmove wie jede andere hoch.
  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) betrifft nur die Umsatzsteuer. Sie ersetzt keine Gewerbeanmeldung.

In den Steuerdaten wählst du unter Steuerliche Behandlung die Regelbesteuerung oder unter Ausnahmen die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Die App nennt dafür die Grenzen: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr. Mit der Kleinunternehmerregelung weisen Rechnungen und Gutschriften, die Maxmove in deinem Namen erstellt, keine Umsatzsteuer aus und enthalten einen Hinweis auf § 19 UStG.

Kommt dein über Maxmove nachgewiesener Umsatz in die Nähe einer Grenze oder liegt darüber, bekommst du eine Mitteilung per Push und E-Mail. Einnahmen außerhalb von Maxmove zählen für die Grenzen ebenfalls, Maxmove sieht sie aber nicht. Gilt die Regelung nicht mehr, stellst du in den Steuerdaten auf Regelbesteuerung um.

Steuerdaten

Zur Registrierung als unabhängiger Fahrer gehören auch deine Steuerdaten. Welche Angaben und Nachweise nötig sind, steht in Onboarding und Dokumente abschließen.

Ohne eigenes Gewerbe: für eine Flotte fahren

Wenn du kein eigenes Gewerbe hast, kannst du einer Flotte beitreten. Wähle dazu unter Kontotyp die Option Einer Flotte beitreten. Dann gilt:

  • Deine persönliche Checkliste verlangt keine eigene Gewerbeanmeldung.
  • Deine Flotte verwaltet Dokumente und Auszahlungen.
  • Statt der Gewerbeanmeldung brauchst du die Annahme durch die Flotte oder nimmst ihre Einladung an.

Eine Flotte findest du über Ich kenne meine Flotte mit Einladungslink, Code oder Workspace-ID. Oder du wählst Eine Flotte finden: Dann wird dein Profil für Partnerflotten sichtbar, die Fahrer suchen. Mehr dazu in Einer Flotte beitreten und Zuweisungsstatus verwalten.

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