Direktfahrt, Kurier, Express, Stückgut: die Unterschiede
Die Begriffe werden oft vermischt, beschreiben aber verschiedene Abläufe. Die Marktstudien der Kurier-, Express- und Paketbranche grenzen sie so ab:
Kurier: Die Sendung wird persönlich oder elektronisch ständig begleitet und vom selben Dienst auf direktem Weg zum Empfänger gebracht, ohne feste Gewichtsgrenze.
Express: Die Sendung läuft über Umschlagzentren, aber mit festem, oft garantiertem Zustelltermin, typischerweise über Nacht.
Paket: standardisierte Sendungen mit engen Größen- und Gewichtsgrenzen, sortiert in automatisierten Netzen.
Stückgut: Paletten und größere Packstücke mehrerer Versender, gesammelt, im Depot umgeschlagen und gebündelt zugestellt.
Die Direktfahrt ist die Form des Kuriers für alles vom Umschlag bis zur Palette: ein Fahrzeug, ein Auftrag, keine Umladung und keine fremden Sendungen an Bord. In der Spedition spricht man bei einem ganzen Lkw, der nur für einen Auftraggeber fährt, von einer Komplettladung – das Prinzip ist dasselbe, nur das Fahrzeug ist größer.
Maxmove fährt jede Buchung als Direktfahrt, vom Lastenrad bis zum 3,5-t-Koffer. Wie sich Stückgut und Beiladung davon abgrenzen, erklärt das Logistik-Lexikon.
Wann sich eine Direktfahrt rechnet
Die Direktfahrt kostet mehr als ein Platz im Sammelverkehr, weil das Fahrzeug nur für Sie fährt. Sie rechnet sich, sobald eine Verzögerung oder ein Schaden teurer wäre als dieser Unterschied. Typische Fälle:
Stillstand: Ein Ersatzteil, ein Werkzeug oder eine Prüfvorrichtung fehlt in Produktion oder Werkstatt. Oft kostet schon eine Stunde Stillstand mehr als die ganze Fahrt.
Fester Termin: Montage, Messeaufbau, Beurkundung, Zeitfenster an der Rampe eines Lagers. Kommt die Sendung zu spät, ist der Termin verloren.
Empfindliche oder unhandliche Ware: Glas, Elektronik, Muster, Kunst, nicht stapelbare Paletten. Jeder Umschlag ist ein zusätzliches Schadensrisiko.
Kurze Strecke, viel Volumen: mehrere Paletten oder ein voller Transporter innerhalb einer Region. Hier fällt der Preisvorteil des Sammelverkehrs kaum ins Gewicht.
Wichtig für die Kalkulation: Für eine Verspätung haftet ein Frachtführer gesetzlich höchstens mit dem Dreifachen der Fracht (§ 431 Abs. 3 HGB). Folgeschäden wie ein stehendes Band sind damit meist nicht annähernd gedeckt. Wer Zeit absichern will, tut das über die Wahl des Transports, nicht über Schadenersatz. Was Ihre Strecke kostet, zeigt der Transportkosten-Rechner.
Haftung bei der Direktfahrt: was das HGB vorsieht
Wer gewerblich Güter auf der Straße befördert, ist Frachtführer im Sinne von § 407 HGB. Er haftet für Verlust und Beschädigung von der Übernahme bis zur Ablieferung (§ 425 HGB), und zwar ohne dass ihm ein Verschulden nachgewiesen werden muss. Frei wird er nur bei Umständen, die auch größte Sorgfalt nicht verhindert hätte, oder aus den Gründen des § 427 HGB, etwa ungenügender Verpackung oder Verladung durch den Absender.
Die Höhe ist begrenzt: höchstens 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) des Internationalen Währungsfonds je Kilogramm Rohgewicht (§ 431 HGB), umgerechnet in Euro zum Kurs am Tag der Übernahme. In seinen AGB darf der Frachtführer einen Wert zwischen 2 und 40 SZR vorsehen, wenn er darauf hinweist; gegenüber Verbrauchern darf er nicht zu ihrem Nachteil abweichen (§ 449 HGB). Unbegrenzt haftet er bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit (§ 435 HGB).
Praktisch heißt das: Leichte, wertvolle Sendungen sind schnell unterversichert. Ein Steuergerät mit 5 kg ist gesetzlich mit 41,65 SZR abgesichert, ganz gleich, was es kostet. Liegt der Warenwert deutlich darüber, schließen Sie für solche Sendungen eine eigene Transportversicherung ab.
Schaden oder Verspätung: diese Fristen gelten
Ob ein Anspruch durchsetzbar ist, entscheidet oft die Anzeige bei der Ablieferung. § 438 HGB setzt klare Fristen:
Äußerlich sichtbare Schäden oder fehlende Packstücke müssen spätestens bei der Ablieferung angezeigt werden. Sonst wird vermutet, dass die Ware vollständig und unbeschädigt angekommen ist. Die Anzeige gegenüber dem Fahrer, der abliefert, genügt.
Verdeckte Schäden, die erst beim Auspacken auffallen, müssen innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt werden, in Textform – eine E-Mail reicht.
Eine Überschreitung der Lieferfrist muss der Empfänger innerhalb von 21 Tagen anzeigen, sonst erlöschen die Ansprüche.
Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen; ein pauschales „unter Vorbehalt“ beschreibt keinen konkreten Schaden. Fotografieren Sie sichtbare Schäden direkt bei der Übergabe. Bei der Direktfahrt mit Maxmove hält der digitale Abliefernachweis Foto, Unterschrift und Zeitstempel der Übergabe fest, damit der Zustand belegt ist.
Für die schriftliche Anzeige gibt es eine Vorlage zur Haftbarhaltung, für die Aufnahme vor Ort ein Schadensprotokoll.
Direktfahrt vorbereiten: wer lädt, wer wartet, was in den Auftrag gehört
Nach § 412 HGB ist grundsätzlich der Absender für das beförderungssichere Verladen und für das Entladen zuständig, sofern sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nichts anderes ergibt; der Frachtführer sorgt für die betriebssichere Verladung. In der Praxis sichert der Fahrer die Ladung im Fahrzeug. Für schwere Stücke braucht es vor Ort Stapler oder Hubwagen oder eine gebuchte Tragehilfe.
Die angemessene Ladezeit ist im Preis enthalten. Wartet das Fahrzeug darüber hinaus, etwa weil die Ware noch nicht fertig verpackt ist, darf der Frachtführer Standgeld verlangen (§ 412 Abs. 3 HGB). Buchen Sie deshalb, wenn die Sendung abholbereit ist; den frühesten verfügbaren Abholzeitraum sehen Sie bei der Buchung.
In den Auftrag gehören: genaue Lade- und Entladestelle mit Tor oder Etage, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Art, Anzahl, Maße und Rohgewicht der Packstücke, Hinweise wie „aufrecht“ oder „zerbrechlich“ und bei wertvollen Gütern der Warenwert.
Ist ein Termin entscheidend, gehört er ausdrücklich in den Auftrag: Nur eine vereinbarte Frist gilt als Lieferfrist im Sinne von § 423 HGB. Ohne Vereinbarung zählt, was einem sorgfältigen Frachtführer vernünftigerweise zuzubilligen ist.
Direktfahrt mit Transporter oder Lkw: wo die Grenzen liegen
Online buchbar sind bei Maxmove Direktfahrten vom Lastenrad für Dokumente in der Innenstadt über Pkw, Kompakttransporter und Sprinter L3 oder 3,5-t-Koffer (bis 1.200 kg Zuladung, rund 4,3 m Ladelänge) bis zum 7,5-t-LKW mit bis zu 3.000 kg Zuladung. Damit sind Dokumente, Ersatzteile, Messegut, Möbel und bis zu 15 Europaletten abgedeckt.
Bei 3,5 t liegt auch eine rechtliche Grenze: Für gewerblichen Güterkraftverkehr mit schwereren Fahrzeugen wie dem 7,5-t-LKW verlangt das Güterkraftverkehrsgesetz eine Lizenz und eine Pflicht-Haftpflichtversicherung (§§ 3 und 7a GüKG). Fahrzeuge bis 3,5 t sind davon im Inlandsverkehr ausgenommen (§ 2 GüKG); die Haftung nach HGB gilt in beiden Fällen in vollem Umfang.
Was schwerer als 3 t ist, eine offene Ladefläche oder einen Kran braucht, fahren wir als Sonderfahrt auf Anfrage.
Wiederkehrende Direktfahrten, etwa ein täglicher Pendelverkehr zwischen zwei Standorten in NRW, lassen sich als feste Touren einrichten – sprechen Sie uns dafür über das Geschäftskonto an.