Dienstwagenrechner: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch?

Rechnen Sie beide Methoden gegeneinander: Was kostet der Firmenwagen pauschal nach der 1-%-Regelung, was nach Fahrtenbuch – und welche Variante ist bei Ihrer Fahrleistung günstiger.

  • Beide Methoden in einer Rechnung
  • E-Auto und Plug-in-Hybrid berücksichtigt
  • Kostenlos, ohne Anmeldung

Fahrzeug und Arbeitsweg

Kosten und Fahrleistung

Diese Angaben braucht nur die Fahrtenbuchmethode – sie rechnet mit den tatsächlichen Fahrzeugkosten statt mit einer Pauschale.

Arbeitsweg daraus: 8.800 km pro Jahr (Entfernung × Arbeitstage × 2)

1-%-Regelung

800 €

geldwerter Vorteil pro Monat · 9.600 € pro Jahr

Bemessungsgrundlage (abgerundet)
50.000 €
Effektiver Monatssatz
1 %
Privatnutzung pro Jahr
6.000 €
Arbeitsweg pro Jahr (0,03 %)
3.600 €

Fahrtenbuch

günstiger

617 €

geldwerter Vorteil pro Monat · 7.400 € pro Jahr

Abschreibung pro Jahr
8.000 €
Gesamtkosten pro Jahr
15.000 €
Kosten pro Kilometer
0,50 €
Anteil private Nutzung
49,3 %

Mit Fahrtenbuch versteuern Sie 2.200 € pro Jahr weniger.

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % entspricht das rund 924 € Steuer pro Jahr – eine Näherung ohne Progression, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben.

Fahrtenbuch-Vorlage herunterladen

Unverbindliche Orientierung, keine Steuerberatung. Maßgeblich sind Ihr Einzelfall und die Auskunft Ihrer Steuerberatung oder des Finanzamts.

Warum es überhaupt zwei Methoden gibt

Wer einen Firmenwagen auch privat fahren darf, erhält damit einen geldwerten Vorteil – also Arbeitslohn in Sachform. Versteuert wird er entweder pauschal über die 1-%-Regelung oder spitz über ein Fahrtenbuch. Die Wahl treffen Sie pro Fahrzeug und Kalenderjahr; ein Wechsel mitten im Jahr ist nur beim Fahrzeugwechsel möglich.

Die 1-%-Regelung ist bequem: 1 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Bruttolistenpreises pro Monat, plus 0,03 % je Entfernungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte. Wie viel Sie tatsächlich privat fahren, spielt keine Rolle – und genau das ist der Nachteil, wenn Sie wenig privat unterwegs sind.

Das Fahrtenbuch dreht die Logik um: Es verteilt die tatsächlichen Fahrzeugkosten auf die gefahrenen Kilometer und versteuert nur den privaten Anteil. Das lohnt sich bei geringem Privatanteil, hohem Listenpreis oder einem weitgehend abgeschriebenen Fahrzeug – kostet aber Disziplin, weil das Fahrtenbuch zeitnah, lückenlos und in geschlossener Form geführt werden muss.

Wann welcher Satz gilt

Für Elektro- und Hybridfahrzeuge senkt der Gesetzgeber die Bemessungsgrundlage. Die Reduktion wirkt auf beide Methoden – bei der Pauschale auf den Listenpreis, beim Fahrtenbuch auf die Abschreibung.

FahrzeugMonatssatzVoraussetzung
Reines Elektroauto0,25 %Bruttolistenpreis bis 100.000 € (Grenze seit 1. Juli 2025; davor 70.000 €)
Elektroauto darüber0,5 %Bruttolistenpreis über 100.000 €
Plug-in-Hybrid0,5 %Mindestens 80 km elektrische Reichweite oder höchstens 50 g CO₂/km
Verbrenner und übrige Hybride1 %Keine Begünstigung

Rechtsstand 19. August 2026. Die Begünstigung für Elektrofahrzeuge läuft nach aktuellem Stand Ende 2030 aus.

In drei Schritten zur Entscheidung

  1. 1

    Fahrzeugdaten eintragen

    Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, Antriebsart und die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte. Den Listenpreis finden Sie in der Preisliste des Herstellers – nicht den ausgehandelten Kaufpreis verwenden.

  2. 2

    Tatsächliche Kosten schätzen

    Anschaffungskosten brutto und die laufenden Kosten eines Jahres: Energie, Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung und Reparaturen. Die Abschreibung rechnet der Rechner über sechs Jahre selbst.

  3. 3

    Fahrleistung aufteilen

    Gesamtkilometer pro Jahr und davon die rein privaten. Den Arbeitsweg leitet der Rechner aus Entfernung und Arbeitstagen ab. Je kleiner Ihr Privatanteil, desto eher gewinnt das Fahrtenbuch.

Häufige Fragen zur Dienstwagenversteuerung

Mehr als ein Firmenwagen im Betrieb?

Fahrtenbücher, UVV-Fristen und Führerscheinkontrollen für die ganze Flotte an einem Ort – statt in fünf Excel-Dateien.