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Flotten-Abrechnung und Auszahlungssteuerung

Verstehen Sie Flotten-Abrechnung und Auszahlungssteuerung in Maxmove: flottenweite Gebühren, Auszahlungskonto und Abgleich abgeschlossener Aufträge.

Verfasst vom Maxmove-Team

Die Flottenabrechnung beruht auf dem Auszahlungskonto, das Sie bei Maxmove hinterlegen, auf korrekten Abschlussdaten und auf einer sauberen Team- und Rollenkonfiguration.

Drei getrennte Preisbestandteile

Der Maxmove-Support kann die Provision für einen aktiven Marktplatzauftrag auch nach Annahme durch Ihre Flotte oder Lieferbeginn reduzieren, bis der Auftrag abgeschlossen oder die Abrechnung festgeschrieben ist. Der Kundenpreis bleibt gleich; bessere Flottenkonditionen gelten weiterhin. Eigentümer und Admins Ihrer Flotte erhalten eine Benachrichtigung. Der aktualisierte Betrag ist Flottenerlös, kein Mitarbeiterlohn. Abgeschlossene oder abgerechnete Aufträge erfordern eine gesonderte Prüfung.

  1. Tarifgebühr: Der gewählte Flottentarif wird monatlich oder jährlich abgerechnet. Das enthaltene Monatskontingent gilt nur für erfolgreich abgeschlossene eigene Dispositionsaufträge (fleet_internal). Stornierte, fehlgeschlagene und über den Maxmove-Marktplatz vermittelte Aufträge verbrauchen dieses Kontingent nicht. Bei Starter, Pro und Business wird jeder weitere erfolgreich abgeschlossene eigene Auftrag zum angezeigten Stückpreis berechnet. Im Free-Tarif gibt es keine automatische Mehrnutzungsabrechnung.
  2. Marktplatzprovision: Der im Tarif angezeigte Prozentsatz wird nur bei erfolgreich abgeschlossenen Aufträgen abgezogen, die Maxmove über den Marktplatz vermittelt hat. Berechnungsbasis ist der Transportpreis ohne Trinkgeld und ohne separat ausgewiesene Kunden-Servicegebühr. Eigene Dispositionsaufträge haben keine Marktplatzprovision.
  3. Kunden-Servicegebühr: Diese kann dem buchenden Kunden separat berechnet werden. Sie ist nicht Teil der Flottenprovision und wird nicht ein zweites Mal vom Flottenerlös abgezogen.

Während der kostenlosen Testphase eines kostenpflichtigen Tarifs fallen keine Grund- oder Mehrnutzungsgebühren an. Die für den gewählten Tarif angezeigte Marktplatzprovision gilt weiterhin für abgeschlossene Marktplatzaufträge. Die aktuell veröffentlichten Beträge, Kontingente und Prozentsätze sehen Sie immer auf der Preisseite und in der Tarifauswahl im Flotten-Dashboard.

Eine kostenlose Testphase ohne kostenpflichtiges Abonnement, auch eine von Maxmove befristet freigeschaltete Testphase, endet automatisch zum im Dashboard angezeigten Datum. Daraus entsteht kein kostenpflichtiges Abonnement. Die Tarifseite zeigt dafür „Kostenlose Testphase“ an; der Hinweis auf eine vorgemerkte Kündigung gehört zu einem kostenpflichtigen Abonnement.

Heute verfügbar

  • Ein Auszahlungskonto (IBAN) für Ihre Flotte, hinterlegt im Flotten-Dashboard oder in der App. Maxmove zahlt Ihre Erlöse darauf aus.
  • Auszahlungsverlauf mit dem Status jeder Auszahlung, dazu Erlösabrechnungen und Steuerdokumente.
  • Rollenbasierte Zugriffssteuerung: Nur Inhaber und Admins sehen Auszahlungen und können das Auszahlungskonto ändern.
  • Rechnungen und Zahlungsmethoden für Ihren Tarif öffnen Sie über Abrechnung verwalten auf der Tarifseite; Tarifwechsel und Kündigungen werden im Maxmove-Dashboard gesteuert.

CSV-Erlösabrechnungen bleiben verfügbar, wenn Unternehmensangaben für PDF-Dokumente fehlen. Ergänzen Sie die angeforderten Unternehmensangaben, um PDF-Abrechnungen und Belege zu erstellen.

Prüfung und Wechsel der Bankverbindung

Wenn beim Speichern eine AGB-Zustimmung erforderlich ist, gilt die angezeigte Version. Bei einer zwischenzeitlichen Änderung müssen Sie die neue Version prüfen und erneut bestätigen. Wurde die Bankverbindung bereits gespeichert, aber die Zustimmung nicht bestätigt, wiederholen Sie nur die Zustimmung. Eine erneute IBAN-Eingabe ist nicht nötig.

Ändern sich die AGB, nachdem die Bankverbindung gespeichert wurde, sehen Inhaber und Admins den Punkt AGB mit Aktion nötig unter Einstellungen → Compliance im Web oder unter Plattformzugang in der App. Bestätigen Sie dort die angezeigte Version; die Bankverbindung bleibt unverändert. Maxmove aktualisiert anschließend das bestehende Auszahlungskonto, meist innerhalb weniger Minuten. Prüfung nötig bedeutet, dass die Aktualisierung fehlgeschlagen ist; wenden Sie sich dann an den Support.

Maxmove prüft die IBAN, bevor Auszahlungen möglich sind. Laden Sie dafür einen Banknachweis hoch, etwa einen Kontoauszug oder einen Screenshot aus dem Onlinebanking, auf dem IBAN und Firmenname als Kontoinhaber gut lesbar sind. Für das erste freigegebene Bankkonto gibt es keine zusätzliche Wartezeit. Für einen Wechsel sind eine kürzliche Anmeldung und eine erneute Prüfung erforderlich. Bis zur Freigabe nehmen Sie weiter Aufträge an, und Auszahlungen gehen an das bisher freigegebene Konto. Nach der Freigabe pausieren Auszahlungen für 24 Stunden. In den Bankdetails sehen Sie, ab wann das neue Bankkonto nutzbar ist.

Maxmove übermittelt die freigegebenen Bankdaten automatisch an den angebundenen Auszahlungsanbieter, sobald sie nutzbar sind. Auszahlungen über diesen Anbieter warten auf seine Bestätigung. Bankprüfung und Anbieterbestätigung sind getrennte Schritte; während die Bestätigung aussteht, müssen Sie die Daten weder erneut eingeben noch einen weiteren Account erstellen.

Lehnt der Anbieter Unternehmensangaben ab, korrigieren Sie diese unter Plattformzugang. Sobald Maxmove die Änderung freigibt, wird das bestehende Auszahlungskonto automatisch aktualisiert. Sie müssen keinen weiteren Account anlegen.

Maxmove zahlt Ihre Erlöse alle 7 Tage auf das Auszahlungskonto aus. Wo Sofortauszahlungen verfügbar sind, ist eine Auszahlung auch direkt nach dem Auftrag möglich, gegen eine Gebühr von 2,5 %, mindestens 2,80 €. Das Speichern oder Freigeben der Bankverbindung löst keine Überweisung aus. Flottenfahrer müssen die IBAN der Flotte nicht selbst hinterlegen. Marktplatzaufträge, die ein Geschäftskunde auf Monatsrechnung bucht, werden genauso ausgezahlt; sie warten nicht auf die Zahlung des Kunden.

Im Ausbau

  • Erweiterte Billing-Summary-Karten mit finalen Gesamtwerten.
  • Ausgebauter Export für Finance-Reconciliation.

Bei Differenzen senden Sie Zeitraum und Report-Referenzen an den Support.

Kundenrechnungen

Wenn ein vertretungsberechtigter Inhaber oder Admin die Maxmove-AGB für den Marktplatzzugang annimmt, umfasst diese Zustimmung auch die Erstellung von Kundenrechnungen für Marktplatzaufträge im Namen des Flottenunternehmens. Bei den Steuerangaben ist keine gesonderte Rechnungsvollmacht erforderlich. Flotten, die ausschließlich die Transportmanagement-Software nutzen, behalten ihre eigene Rechnungsstellung. Um eigene Rechnungen mit Maxmove zu schreiben, erteilt ein Inhaber oder Admin einmalig die Rechnungsvollmacht unter Einstellungen → Rechnungen. Eine plausible Steuernummer oder eine von der EU-Prüfung (VIES) bestätigte USt-IdNr. genügt; eine manuelle Prüfung ist nicht nötig.

Ab AGB-Version 2.4 vereinbart die vertretungsberechtigte Person mit derselben einmaligen Annahme auch das Gutschriftverfahren für Transportleistungen, die Maxmove selbst bei der Flotte einkauft. Maxmove erstellt dafür die Gutschrift und übermittelt sie elektronisch. Fahrer müssen dem nicht bei jedem Auftrag oder jeder Auszahlung erneut zustimmen. Frühere AGB-Zustimmungen decken das Gutschriftverfahren nicht ab. Die Flotte prüft die Gutschriften und meldet Fehler oder geänderte Steuerangaben; ihr gesetzliches Widerspruchsrecht bleibt bestehen.

Eigene Flotte von Maxmove

Die Flotte der Maxmove UG nutzt den Plattform-Account von Maxmove. Ihre Finanzübersicht zeigt nur Zahlungen für eigene ausgeführte Aufträge, Erstattungen und Trinkgelder. Ein separates Auszahlungskonto, eine Auszahlungshistorie als Subunternehmer und entsprechende Verdienstabrechnungen entfallen. Bankauszahlungen werden zentral verwaltet. Andere Flotten behalten ihre eigene Auszahlungseinrichtung.

Das gilt im Vermittler- und im Speditionsmodell, auch bei Barzahlung und Zahlung auf Rechnung. Trinkgeld gehört ohne Provision der Flotte. Die Kundenrechnung stellt die Maxmove UG aus; eine Gutschrift an die Eigenflotte, eine Provisionsrechnung und ein kostenpflichtiges TMS-Abo entfallen. Die Vergütung ihrer Angestellten regelt die Flotte intern.

Aufträge und Auszahlungsfreigabe

Nach der Freigabe deiner Flotte durch Maxmove verhindert eine laufende Einrichtung oder Prüfung beim Auszahlungsanbieter weder das Annehmen und Zuweisen von Aufträgen noch Angebotsbenachrichtigungen oder Online-Zahlungen auf deiner Buchungsseite. Die übrigen Maxmove-Prüfungen und die Einrichtung der Online-Zahlung gelten weiterhin.

Einnahmen, die auf die Auszahlungsfreigabe warten, werden getrennt vom verfügbaren Guthaben angezeigt. Ergänze angeforderte Bankdaten oder Nachweise. Nach bestätigter Einrichtung werden berechtigte Beträge automatisch weitergeleitet; Bankauszahlungen folgen weiterhin dem bestehenden Maxmove-Ablauf. Ein Wechsel der Auszahlungsmethode ändert den Weg früherer Einnahmen nicht.

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