Versicherung und Haftung bei Ihrer Lieferung

Wer für Ihre Sendung haftet: bei Aufträgen, die Maxmove selbst ausführt, Maxmove nach HGB wie eine Spedition; bei vermittelten Aufträgen der ausführende Frachtführer. Auf Wunsch zusätzlich eine Transportversicherung.

Kurz gesagt: Wer für Ihre Sendung haftet, hängt davon ab, wer den Transport ausführt. Führt Maxmove den Auftrag selbst aus („Fulfilled by Maxmove“), haftet Maxmove nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) wie eine Spedition. Vermittelt Maxmove den Auftrag an einen Fahrer oder eine Flotte, ist dieser ausführende Frachtführer nach HGB verantwortlich. Zusätzlich können Sie eine Transportversicherung buchen.

Aufträge, die Maxmove ausführt

  • Ist Maxmove bei Ihrem Auftrag das ausführende Unternehmen („Fulfilled by Maxmove“), haftet Maxmove für Verlust oder Beschädigung Ihrer Sendung während des Transports nach §§ 425 ff. HGB.
  • Diese Haftung ist im Regelfall auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht begrenzt (§ 431 HGB).

Vermittelte Aufträge

  • Bei vermittelten Aufträgen schließen Sie den Transport mit dem ausführenden Fahrer oder der Flotte ab. Maxmove vermittelt nur und haftet nicht für die Sendung.
  • Verantwortlich ist der ausführende Frachtführer. Für ihn gilt die Frachtführerhaftung nach §§ 425 ff. HGB, im Regelfall begrenzt auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm (§ 431 HGB).

Zusätzliche Versicherung

  • Für höherwertige Ware können Sie zusätzlich zur gesetzlichen Haftung eine Transportversicherung buchen.
  • Schreiben Sie dafür am besten vor der Buchung dem Support.

Einen Schaden melden Sie wie in Beschädigte, falsche oder fehlende Lieferung melden beschrieben.

War dieser Artikel hilfreich?

Ähnliche Artikel