UVV-Prüfung Vorlage
UVV-Prüfprotokoll für Fahrzeuge kostenlos als PDF und Word – mit 18 Prüfpunkten nach DGUV Vorschrift 70, Mängelliste und Freigabevermerk.
Geprüft von Max Valjan, Gründer von Maxmove · Zuletzt aktualisiert: 19. August 2026
Vorlage kostenlos herunterladen
Kostenlos und ohne Anmeldung – auch für den gewerblichen Einsatz.
Die UVV-Prüfung ist die jährliche Sicherheitsprüfung betrieblich genutzter Fahrzeuge nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Rechtsgrundlage ist die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge": Wer Fahrzeuge im Betrieb einsetzt, muss sie nach Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen lassen – und das Ergebnis dokumentieren. Genau dafür ist diese Vorlage: ein Prüfprotokoll mit 18 Prüfpunkten, Mängelliste und Freigabevermerk, kostenlos als PDF zum Ausdrucken und als Word-Datei zum Anpassen.
Was die UVV-Prüfung abdeckt
Geprüft wird der betriebssichere Zustand – also alles, was im Einsatz zur Gefahr für Fahrer, Ladung oder Dritte werden kann. Das Protokoll führt diese Bereiche als feste Zeilen mit den Spalten i. O., Mangel und entfällt:
- Beleuchtung, Bremsanlage, Bereifung, Lenkung und Fahrwerk
- Scheiben und Sicht, Spiegel und Sichthilfen einschließlich Kamera-Monitor-Systemen
- Sicherheitsgurte und Sitze, Warneinrichtungen
- Aufbau, Türen und Ladefläche
- Einrichtungen zur Ladungssicherung – Zurrpunkte, Zurrmittel, Trennwand
- Ladebordwand oder Hebebühne, Anhängerkupplung
- Elektrik, Batterie und Ladekabel, Betriebsflüssigkeiten und Dichtheit
- Mitgeführte Ausrüstung: Verbandkasten mit Verfallsdatum, Warndreieck, Warnwesten, Feuerlöscher
- Mitgeführte Papiere: Zulassung, Nachweis der Hauptuntersuchung, Versicherung
Die Spalte entfällt ist bewusst dabei: Ein Firmen-Pkw hat keine Ladebordwand, ein Sprinter ohne Anhängerbetrieb keine Kupplung. Ein leeres Feld ist im Streitfall mehrdeutig, ein angekreuztes „entfällt" nicht.
Wer darf prüfen?
Die Prüfung führt eine befähigte Person nach TRBS 1203 durch – der Begriff hat den früheren „Sachkundigen" abgelöst. Befähigt ist, wer eine passende Berufsausbildung, ausreichende Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet mitbringt. In der Praxis sind das Kfz-Meister, Kfz-Sachverständige oder entsprechend geschulte Werkstattmitarbeiter.
Sie müssen dafür weder zum TÜV noch zu einem externen Prüfdienst. Wenn Sie eine eigene Werkstatt mit qualifiziertem Personal haben, dürfen Sie intern prüfen – dokumentiert werden muss es genauso.
Warum die HU nicht reicht
Ein verbreiteter Irrtum: Wer die Hauptuntersuchung bestanden hat, sei damit auch UVV-geprüft. Beide Prüfungen haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen – die HU folgt der StVZO und dient der Verkehrssicherheit, die UVV-Prüfung folgt dem Arbeitsschutzrecht und dient der Betriebssicherheit. Der Prüfumfang unterscheidet sich entsprechend: Zurrpunkte, Trennwand, Warnwesten oder der Verbandkasten sind für die HU irrelevant, für die UVV-Prüfung nicht.
Beide Termine zusammenzulegen ist trotzdem sinnvoll und in Werkstätten üblich – nur brauchen Sie am Ende zwei Nachweise, nicht einen.
Umgang mit Mängeln
Das Protokoll trennt den Befund von der Konsequenz. Festgestellte Mängel kommen mit Frist, Behebungsdatum und Bestätigung in die Mängelliste darunter. Das Prüfergebnis kennt dann drei Stufen:
- Keine Mängel – Fahrzeug ist einsatzbereit
- Geringe Mängel – Weiterbetrieb zulässig, Behebung bis zur eingetragenen Frist
- Erhebliche Mängel – Fahrzeug bis zur Mängelbeseitigung stillgelegt
Die dritte Stufe ist die unbequeme, aber wichtige: Wer ein Fahrzeug mit erheblichem Mangel weiterfahren lässt und dann einen Unfall hat, steht deutlich schlechter da als ein Betrieb, der einen Tag Ausfall in Kauf genommen hat.
Aufbewahrung und Fristen
Ein bestimmtes Formular schreibt der Gesetzgeber nicht vor – nachvollziehbar müssen Prüfumfang, Datum, Ergebnis, Mängel und die prüfende Person sein. Bewahren Sie das Protokoll mindestens bis zur übernächsten Prüfung auf; bei Arbeitsunfällen kann die Berufsgenossenschaft deutlich weiter zurückfragen.
Das Feld Nächste Prüfung oben im Protokoll ist der praktisch wichtigste Eintrag. Versäumte UVV-Fristen fallen fast nie beim Fahrzeug auf, sondern erst im Schadensfall. Wer mehr als eine Handvoll Fahrzeuge betreibt, sollte die Fristen nicht in einer Tabelle führen, sondern dort, wo auch die Führerscheinkontrolle und die Fahrzeugübergaben liegen – im Fuhrparkmanagement mit automatischer Erinnerung.
Verwandte Vorlagen
- Führerscheinkontrolle – Kontrollnachweis nach § 21 StVG
- Abfahrtkontrolle Lkw – die tägliche Sichtprüfung vor Fahrtantritt
- Fahrzeug-Übergabeprotokoll – Zustand bei Übergabe an den Fahrer
- Fahrtenbuch – Fahrtdokumentation für Firmenwagen