Fahrtenbuch-Vorlage
Fahrtenbuch-Vorlage kostenlos als PDF, Excel und Word – plus vereinfachtes Fahrtenbuch als PDF. Mit allen Angaben, die das Finanzamt verlangt.
Geprüft von Max Valjan, Gründer von Maxmove · Zuletzt aktualisiert: 4. August 2026
Vorlage kostenlos herunterladen
Kostenlos und ohne Anmeldung – auch für den gewerblichen Einsatz.
Das Fahrtenbuch dokumentiert jede Fahrt eines Fahrzeugs: wann, von wo nach wo, zu welchem Zweck und mit welchen Kilometerständen. Beim Firmenwagen entscheidet es, ob die private Nutzung nach den tatsächlichen Fahrten statt pauschal über die 1-%-Regelung versteuert wird – das lohnt sich vor allem, wenn wenig privat gefahren wird. Hier laden Sie die Fahrtenbuch-Vorlage kostenlos als PDF, Excel oder Word herunter – und zusätzlich ein vereinfachtes Fahrtenbuch als PDF für Vielfahrer mit gleichbleibenden Routen.
Was muss ein Fahrtenbuch pro Fahrt enthalten?
Für jede einzelne Fahrt gehören diese Angaben hinein – die Vorlage hat für alle eine eigene Spalte:
- Datum der Fahrt
- Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt
- Startort und Reiseziel, bei Umwegen zusätzlich die Reiseroute
- Zweck der Fahrt und aufgesuchte Geschäftspartner oder Kunden
- Einordnung als dienstlich oder privat – bei Privatfahrten genügen die Kilometerangaben, für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb reicht ein kurzer Vermerk
- Name des Fahrers, wenn mehrere Personen das Fahrzeug nutzen
PDF oder Excel – welche Variante wofür?
Die PDF-Vorlage ist das Monatsblatt zum Ausdrucken: gebunden oder geheftet geführt, ist sie die richtige Wahl für den steuerlichen Nachweis. Die Excel-Vorlage rechnet mit: Summenformeln addieren dienstliche und private Kilometer automatisch und zeigen den dienstlichen Anteil – ideal als Rechenhilfe, für die Kostenkontrolle und die interne Flottendokumentation. Die Word-Variante passen Sie an Ihr eigenes Layout an, etwa mit Firmenlogo und zusätzlichen Spalten.
Wann erkennt das Finanzamt ein Fahrtenbuch an?
Hier ist Ehrlichkeit wichtig: Steuerlich zählt nur ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch – zeitnah geführt, lückenlos und in geschlossener Form. Lose Blätter und einfache Excel-Tabellen erfüllen das nicht, weil sich Einträge nachträglich unbemerkt ändern lassen; der Bundesfinanzhof hat Excel-Fahrtenbücher deshalb wiederholt verworfen. Für den Nachweis der betrieblichen Pkw-Nutzung genügt Excel allein dem Finanzamt also nicht. Elektronische Fahrtenbücher werden nur anerkannt, wenn nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen oder zumindest dokumentiert sind.
Für die steuerliche Nutzung drucken Sie die PDF-Vorlage daher aus und führen sie gebunden oder geheftet, handschriftlich und laufend. Die Excel-Variante bleibt Rechenhilfe – nicht steuerlicher Nachweis.
Vereinfachtes Fahrtenbuch: Wer darf abkürzen?
Ein „vereinfachtes Fahrtenbuch" ist kein eigenes Rechtsinstitut, sondern dasselbe Fahrtenbuch mit verkürzten Angaben je Fahrt. Die Lohnsteuer-Richtlinien erlauben diese Erleichterung Berufen, deren Fahrten sich täglich ähneln – gleichbleibende Routen, wiederkehrende Kundenbesuche:
- Kurier- und Lieferfahrer: statt jedes einzelnen Kunden genügt die Angabe „Lieferfahrten" mit dem Tourgebiet, wenn eine Liste der Auftraggeber geführt wird
- Taxifahrer: im Pflichtfahrgebiet reicht der Vermerk „Taxifahrten Pflichtfahrgebiet" mit Kilometerständen je Schicht
- Fahrlehrer: der Vermerk „Lehrfahrten" ersetzt die einzelnen Ziele
- Handelsvertreter und Automatenlieferanten: es genügt, welche Kunden in welcher Reihenfolge aufgesucht wurden
Genau dafür gibt es hier das vereinfachte Fahrtenbuch als eigenes PDF: weniger Text je Zeile, mehr Fahrten pro Blatt. Wichtig: Die Erleichterung betrifft nur den Detailgrad – zeitnah, lückenlos und in geschlossener Form geführt werden muss auch das vereinfachte Fahrtenbuch.
Papier oder digital?
Ein Monatsblatt pro Fahrzeug funktioniert – bis die Flotte wächst. Dann stapeln sich Blätter, Kilometerstände fehlen, und niemand weiß mehr, welcher Fahrer wann welches Fahrzeug hatte. Touren, Fahrer und Fahrzeugzuordnungen laufen im Maxmove TMS digital mit – die Zettelwirtschaft rund um die Flottendokumentation entfällt. Ein anerkanntes steuerliches Fahrtenbuch ersetzt das allerdings nicht; dafür gelten die oben genannten Formvorgaben. Kilometerstände bei Fahrzeugwechseln halten Sie zusätzlich im Übergabeprotokoll fest.