Schwertransport planen und beauftragen
Sobald Länge, Breite, Höhe oder Gewicht die zulässigen Grenzen überschreiten, wird aus einer Fahrt ein Genehmigungsverfahren. Ihre Anfrage geht an Partnerspeditionen, die dieses Verfahren täglich führen.
Diesen Transport vermitteln wir an Partnerspeditionen
Großraum- und Schwertransporte brauchen behördliche Genehmigungen, abgestimmte Routen und je nach Maß eine Begleitung. Maxmove hält diese Genehmigungen nicht selbst.
Sie schildern Ladung, Maße, Termin und Strecke. Wir holen die Angebote bei geprüften Partnerspeditionen ein und melden uns mit einem konkreten Vorschlag zurück – die Abstimmung führen Sie nicht selbst.
Wann ein Transport zum Schwertransport wird
Maßgeblich sind die Grenzwerte der StVZO. Überschreitet eine Ladung sie bei Länge, Breite, Höhe oder Gesamtgewicht, ist eine Erlaubnis nach Paragraf 29 StVO oder eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 46 StVO nötig. Typische Fälle sind Baumaschinen, Kessel, Transformatoren und Betonfertigteile.
Genehmigung und Route hängen zusammen
Die Genehmigung wird bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt und gilt für eine festgelegte Strecke. Geprüft werden Brückenlasten, Durchfahrtshöhen und Kreisverkehre. Deshalb entscheidet die Route mit darüber, wie lange die Freigabe dauert und was der Transport am Ende kostet.
Begleitung und Zeitfenster
Je nach Maß kommen Begleitfahrzeuge oder eine Begleitung mit Verwaltungshelfer hinzu, teilweise darf nur nachts gefahren werden. Diese Auflagen stehen in der Genehmigung und sind nicht verhandelbar; sie gehören von Anfang an in die Terminplanung.