Gefahrguttransport nach ADR
Ob Lithium-Akkus, Lacke oder Druckgaspackungen: Sobald ein Stoff unter das ADR fällt, ändern sich Verpackung, Kennzeichnung, Papiere und die Anforderungen an Fahrzeug und Fahrer. Ihre Anfrage geht an Partnerspeditionen mit Gefahrgutzulassung.
Diesen Transport vermitteln wir an Partnerspeditionen
Großraum- und Schwertransporte brauchen behördliche Genehmigungen, abgestimmte Routen und je nach Maß eine Begleitung. Maxmove hält diese Genehmigungen nicht selbst.
Sie schildern Ladung, Maße, Termin und Strecke. Wir holen die Angebote bei geprüften Partnerspeditionen ein und melden uns mit einem konkreten Vorschlag zurück – die Abstimmung führen Sie nicht selbst.
Erkennen, ob überhaupt Gefahrgut vorliegt
Das ist der Punkt, an dem die meisten Aufträge scheitern – nicht am Transport, sondern an der Einstufung. Lithium-Ionen-Akkus in Geräten, Sprays, Farben, Reiniger und Desinfektionsmittel sind regelmäßig ADR-relevant, ohne dass es jemand vermutet. Maßgeblich ist die UN-Nummer im Sicherheitsdatenblatt, nicht die Produktbezeichnung.
Was der Absender selbst schuldet
Die Pflichten liegen nicht allein beim Beförderer. Der Absender verantwortet zulässige Verpackung, korrekte Kennzeichnung mit Gefahrzetteln und ein vollständiges Beförderungspapier mit UN-Nummer, offizieller Benennung, Klasse und Verpackungsgruppe. Fehlt eines davon, darf die Sendung nicht mitgenommen werden.
Freigrenzen und begrenzte Mengen
Nicht jede ADR-Sendung erfordert den vollen Aufwand. Über die begrenzten Mengen und die Freistellungsgrenzen lassen sich viele Kleinmengen mit reduzierten Anforderungen befördern. Ob Ihre Sendung darunterfällt, entscheidet die Menge je Innenverpackung – und das ist eine Rechnung, keine Einschätzung.