Zollinhaltserklärung (CN22 / CN23)
CN22 und CN23 sind die Zollinhaltserklärungen für Postsendungen in Nicht-EU-Länder. Wann welches Formular gilt, wie man es Feld für Feld ausfüllt und welche Fehler Sendungen aufhalten.
Geprüft von Max Valjan, Gründer von Maxmove · Zuletzt aktualisiert: 11. Juli 2026
Die Zollinhaltserklärung CN22 bzw. CN23 ist das standardisierte Zollformular des Weltpostvereins (UPU) für Warensendungen, die per Post in Länder außerhalb der EU gehen. Sie wird außen an der Sendung angebracht und sagt dem Zoll, was in der Sendung ist, was es wert ist – und warum es verschickt wird.
CN22 oder CN23 – welches Formular gilt?
Die CN22 ist die kompakte Erklärung im Aufkleberformat für Sendungen mit geringem Warenwert – die Grenze liegt bei rund 300 Sonderziehungsrechten (SZR), grob 325–380 €; da sie in SZR definiert ist, schwankt der Euro-Gegenwert mit dem Kurs. Darüber – oder bei bestimmten Sendungsarten – ist die CN23 als ausführliches, mehrfach auszufertigendes Formular vorgeschrieben, in der Regel zusammen mit der Paketkarte CP71.
Wo bekomme ich das Formular?
Das offizielle Formular gibt es bei der Deutschen Post – dort lässt es sich herunterladen bzw. online ausfüllen. Wichtig: Seit 2021 müssen die Zolldaten zusätzlich elektronisch vorab an das Bestimmungsland übermittelt werden. Bei der Online-Frankierung werden sie automatisch abgefragt; ein rein handschriftlich ausgefülltes Formular ohne elektronische Daten reicht nicht mehr.
Feld für Feld richtig ausfüllen
- Sendungsart: Geschenk, Ware, Warenmuster, Dokumente oder Rückware ankreuzen
- Inhaltsbeschreibung: präzise – nicht „Kleidung", sondern „2 Baumwoll-T-Shirts"
- Menge und Nettogewicht je Position
- Wert je Position mit Währung – realistisch, nie 0 €
- HS-Zolltarifnummer (die ersten sechs Stellen des weltweit einheitlichen HS-Codes)
- Ursprungsland der Ware
- Datum und Unterschrift des Absenders
Häufige Fehler
Drei Fehler halten Sendungen regelmäßig beim Zoll auf: eine vage Inhaltsbeschreibung („Geschenk", „Zubehör"), ein Warenwert von 0 € und die fehlende Unterschrift. Die Folge sind Rückläufer oder tagelange Verzögerungen. Und: Die Zollinhaltserklärung ersetzt keine Rechnung – gewerbliche Sendungen brauchen zusätzlich eine Proformarechnung oder Handelsrechnung außen an der Sendung.
Häufige Fragen
Brauche ich CN22/CN23 innerhalb der EU? Nein – im EU-Binnenmarkt gibt es keine Zollerklärung. Ausnahme sind Sondergebiete außerhalb des EU-Zollgebiets bzw. des Mehrwertsteuergebiets, etwa die Kanarischen Inseln.
Was passiert bei falschen Angaben? Verzögerung oder Rückläufer sind der Regelfall; bei bewusst falschen Wertangaben drohen Nacherhebung und Bußgeld. Für die Richtigkeit der Angaben haftet der Absender.
Gilt CN22/CN23 auch für Kurier- und Speditionssendungen? Nein. Die Formulare sind ein Instrument des Weltpostvereins und gelten nur für Postsendungen. Kurier- und Speditionssendungen laufen über Handels- bzw. Proformarechnung und die elektronische Ausfuhranmeldung.