Leergewicht im Fahrzeugschein: Feld G

Das Leergewicht steht im Fahrzeugschein in Feld G. So lesen Sie Leermasse und Gesamtgewicht ab und berechnen die zulässige Zuladung.

Redaktion und Fachprüfung: Max Valjan · Zuletzt aktualisiert: 18. August 2026

Zustellung & Transportpraxis

Kurzantwort: Das Leergewicht (amtlich: Leermasse) steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld G. Die maximale Zuladung berechnen Sie mit Feld F.2 minus Feld G.

Wer einen Transporter belädt, braucht beide Werte, um die erlaubte Zuladung zu berechnen und Überladung zu vermeiden. Feld G bezeichnet die „Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs"; Feld F.2 nennt die im Zulassungsstaat erlaubte Gesamtmasse.

Wo genau steht das Leergewicht?

FeldAngabeBedeutung
GLeermasse (Leergewicht)Masse des fahrbereiten Fahrzeugs – bei Pkw und vielen Transportern inkl. 75 kg für den Fahrer und zu 90 % gefüllten Betriebsstoffen (Tank, Öl, Kühlwasser)
F.1Technisch zulässige GesamtmasseVom Hersteller freigegebene Obergrenze
F.2Zulässige Gesamtmasse im ZulassungsstaatDie im Alltag geltende Grenze – Basis für die Zuladung

Im alten Fahrzeugschein (ausgestellt vor Oktober 2005) steht das Leergewicht unter Ziffer 14, das zulässige Gesamtgewicht unter Ziffer 15.

Was ist die Leermasse (Feld G)?

„Leermasse" ist der amtliche Begriff für das Leergewicht. Feld G beschreibt das fahrbereite Fahrzeug: Karosserie samt Ausstattung, Betriebsstoffe zu 90 % gefüllt und – nach EU-Norm – 75 kg für den Fahrer. Nachträgliche Einbauten wie Regale oder eine Anhängerkupplung sind darin nicht enthalten; sie gehen von der Zuladung ab.

Wie berechne ich die Zuladung?

Die Formel ist einfach:

Zulässige Gesamtmasse (F.2) − Leermasse (G) = maximale Zuladung

Beispiel Transporter: 3.500 kg (F.2) − 2.400 kg (G) = 1.100 kg Zuladung. Wichtig: Beifahrer, Zubehör, Regale und Werkzeug zählen zur Zuladung – nicht nur die Fracht. Da Feld G den Fahrer schon einrechnet, dürfen Sie ihn nicht doppelt abziehen.

Eine Vergleichstabelle für Sprinter, Kastenwagen und 3,5-Tonner finden Sie im Ratgeber zu Transporter-Maßen, Ladefläche und Zuladung. Für ein konkretes Fahrzeug bleiben jedoch immer die Werte in dessen Fahrzeugschein maßgeblich.

Warum das beim Transport zählt

  • Überladung ist teuer: Kontrollen mit mobiler Waage sind üblich; ab 5 % Überladung drohen Bußgelder, bei 3,5-Tonnern schnell auch Weiterfahrverbote, bis umgeladen ist.
  • Sicherheit: Ein überladenes Fahrzeug bremst länger und reagiert träger – zusätzlich muss die Ladung korrekt gesichert sein (siehe Ladungssicherung).
  • 3,5-Tonnen-Grenze: Viele Transporter sind bewusst auf 3,5 t zGG ausgelegt, damit sie mit Pkw-Führerschein (Klasse B) gefahren werden dürfen. Die Zuladung ist entsprechend begrenzt – bei schweren Einzelstücken lohnt der Blick ins Feld G, bevor gefahren wird.

Praktisch: das richtige Fahrzeug statt Rechenspiele

Wenn Sie Möbel, Maschinen oder Paletten transportieren lassen, müssen Sie nicht selbst rechnen: Bei der Buchung eines Kleintransports wählen Sie einfach die passende Fahrzeuggröße – der Fahrer bringt ein Fahrzeug mit ausreichender Zuladung mit.

Quellen

Häufige Fragen

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